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Die Kosten für die Erstberatung betragen € 400,- (inkl. Ust) und sind bei dem Termin direkt in der Kanzlei zu bezahlen (bar, Bankomat oder Kreditkarte) bzw. bei einem telefonischen oder Termin per Videokonferenz vorab per Banküberweisung zu entrichten. Wird die Rechtsanwaltskanzlei SCHÖNHART in der Folge mit der rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt, werden die Kosten der Erstberatung bei der ersten Honorarabrechnung gutgeschrieben. Die Rechtsanwaltskanzlei SCHÖNHART bietet keine kostenlosen Beratungen an.

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